Langzeitstudiengebühren
05.06.2008: Langzeitstudiengebühren parlamentarisch abgeschafft!
Gesetzesinitiativen aus dem Hessischen Landtag:
(Beschlossen am 03.06.2008) Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen DS 17/15
(nicht umgesetzt) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen DS 17/32
(nicht umgesetzt) Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen DS 17/16Langzeitstudiengebühren - Rechtslage vor dem 03.06.2008 Der Erlass des
StuGuG (beschlossen am 18.12.2003 / PDF ) hat zu einem großen Informationsbedarf geführt. Für die Feststellung des Studienguthabens wird in vielen Fällen eine aufwändige Einzelfallprüfung notwendig sein. Es ist nicht möglich, allen Studierenden der Universität Kassel schon in den nächsten Wochen individuell Auskunft geben zu können. Auf den folgenden Seiten sind daher die häufigsten Fragen rund um das Thema für Euch zusammengestellt worden.
11.07.2005: Langzeitstudiengebühren / Anrechnung von Gremiensemestern
Achtung! Wichtige Meldung! (SL) Es gibt neue Informationen zur Anrechnung von Gremiensemestern auf das Studienguthaben. Es wurde durch ein Gespräch mit dem Studienservice festgestellt, das das rückwirkende Anrechnen von Gremiensemestern (zum Beispiel Fachachaftsarbeit) nur bis zum Wintersemester 2003/2004 möglich war. Für alle Termine nach dem Wintersemester 2003/2004 gilt also kein rückwirkendes Anrechnen von Gremiensemestern!
Diejenigen die sich nun die Fachschaftsarbeit oder Gremientätigkeit nach diesem Termin anrechnen lassen möchten, müssen dies Fristgerecht zum jeweiligen Semester beantragen.
Hierbei ist die Anrechnung für folgende Bedingungen gewährleistet:
1. Die Anrechnung der Gremientätigkeit, um eine Beurlaubung zu erreichen. (Hier werden allerdings keine Studienleistungen angerechnet!) 2. Die Anrechnung von Gremientätigkeiten und zusätzliche Gewährung von Studienguthaben durch das Teilzeitstudium. Hier muß also Teilzeitstudium beantragt werden, wenn die Gremientätigkeit auf das Studium angerechnet werden soll. Wenn Jemand BAföG bezieht oder kein Teilzeitstuium bantragt, dann werden die Gremiensemester nicht auf das Studienguthaben angerechnet. Achtung: Hier ist es wichtig zu sagen, dass
BAföG EmpfängerInnen kein Teilzeitstudium beantragen sollten, da diese dann aus dem
BAföG-System herausfallen würden. Weiterhin ist aber für
BAföG EmpfängerInnen die Information sehr wichtig, dass sie beim
BAföG-Amt zwei Gremiensemester angerechnet bekommen, die dann aber in der Hochschule nicht als Studienguthaben gelten. Die geleistete Gremienarbeit für das Sommersemester 2005 kann aber immer noch bis Ende September 2005 beantragt werden. Wie aber schon oben erwähnt, gilt das nur für diejenigen die ein Teilzeitstudium beantragen können.
Anträge sind im Studienservice zu stellen:
Telefonisch: 0561/804-2205
(Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr / Montag bis Donnerstag 13:00 bis 15:30 Uhr)
Fax: 0561/804-7202
Persönlich: Montag bis Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr
(Wenden sie sich bitte an die Infotheke)
Adresse: Universität Kassel / Studienservice
Mönchebergstraße 19 (1.OG)
34125 Kassel
Webseite:
http://www.uni-kassel.de/sik/allg/studienserviced.ghk Hintergrund:
Mehr Infos auf den Seiten der Universität KasselQuelle:
http://www.uni-kassel.de/sik/allg/studiengebuehren/welcome.ghk