Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.07.04 zur 5. HRG-Novelle hat die Rahmenregelungen des HRG für Juniorprofessuren aufgehoben. In dem Zusammenhang wurde auch die Neufassung des Zeitvertragsgesetzes (HRG $ 57 a-f) zur Befristung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen für verfassungswidrig erklärt.
Mittlerweile (27.12.2004) hat der Bundestag das HRG unter Beachtung des Urteils novelliert.
Textquellen zum HRG § 57 a - f in der Fassung vom 27. 12. 2004: